
Zusatzversicherung für das Krankenhaus
Für die beste Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung wie ein Privatpatient: die optimale Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte
- Profitieren Sie von Extras, wie z. B. freier Krankenhauswahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Sehr gutes Leistungspaket zum günstigen Preis und ohne Wartezeit
Leistungen der Zusatzversicherung für das Krankenhaus
Sie bekommen die Kosten für die Unterbringung im Einbettzimmer. Bei Unterbringung im Zweibettzimmer: zusätzlich 30 € Krankenhaustagegeld. Im Mehrbettzimmer zusätzlich 50 €.
Sie profitieren von ärztlichen Wahlleistungen, z. B. Behandlung durch den Chefarzt.
Bis zu 100 € pro Tag erhalten Sie, wenn Sie auf freie Arztwahl und Ein- oder Zweibettzimmer verzichten.
Sie haben freie Wahl zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern, wenn Sie eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung durchführen lassen.
Wird ein versichertes Kind bis 16 Jahre behandelt, zahlt ERGO die Unterbringung und Verpflegung eines Erziehungsberechtigten. Vorausgesetzt, die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht.
Sie haben die Wahl aus 2 Tarifen mit gleichen Leistungen: mit günstigem Einstieg und steigenden Beiträgen oder mit etwas höherem, aber stabilem Beitrag.

Für Erwachsene
Im Mehrbettzimmer erholen sich gesetzlich Versicherte oft nicht so gut: Störungen durch Mitpatienten sind vorprogrammiert. Doch ein Ein- oder Zweibettzimmer kostet extra. Möchten Sie sich z. B. auch noch vom Chefarzt behandeln lassen, wird es richtig teuer. Die Lösung: die Zusatzversicherung für das Krankenhaus. Damit können Sie sich wie ein Privatpatient fühlen.
Für Erwachsene
Im Mehrbettzimmer erholen sich gesetzlich Versicherte oft nicht so gut: Störungen durch Mitpatienten sind vorprogrammiert. Doch ein Ein- oder Zweibettzimmer kostet extra. Möchten Sie sich z. B. auch noch vom Chefarzt behandeln lassen, wird es richtig teuer. Die Lösung: die Zusatzversicherung für das Krankenhaus. Damit können Sie sich wie ein Privatpatient fühlen.

Für Kinder
Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, sollten Sie nicht an Behandlung und Unterbringung sparen müssen. Oder es in der Klinik allein lassen. Sorgen Sie daher mit der Krankenzusatzversicherung vor. Bei Kindern bis 16 Jahren zahlt sie sogar für Rooming-in, falls die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet. Informieren Sie sich telefonisch oder bei Ihrem ERGO Berater.
Für Kinder
Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, sollten Sie nicht an Behandlung und Unterbringung sparen müssen. Oder es in der Klinik allein lassen. Sorgen Sie daher mit der Krankenzusatzversicherung vor. Bei Kindern bis 16 Jahren zahlt sie sogar für Rooming-in, falls die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet. Informieren Sie sich telefonisch oder bei Ihrem ERGO Berater.
