Beispiel: Zulagenförderung für ein Elternteil mit zwei Kindern.
Kinderzulage
Grundzulage
selbst gezahlt
€
10 € Mindestbeitrag
150 €
Kinder mit Kindergeldanspruch
0
Gesamter Sparbeitrag pro Jahr
450 €
Ihr Eigenbeitrag pro Jahr
300 €
+ staatliche Grundzulage
150 €
+ staatliche Kinderzulage1
0 €
Der Staat legt 150 € obendrauf
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 € kommen 150 € staatliche Grundzulage plus 0 € Kinderzulage hinzu. Daraus ergibt sich ein gesamter Sparbeitrag von 450 € pro Jahr für Ihre Altersvorsorge.
Die staatlichen Zulagen im Überblick
Grundzulage
Je nach Sparrate gibt’s bis zu 540 € Grundzulage: 50 Cent (bis 360 €) und 25 Cent für jeden weiteren Euro.
Kinderzulage
Bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr – 1 € vom Staat für 1 € Eigenbeitrag
Steuerersparnis
Eigenbeiträge in der Steuererklärung angeben und möglicherweise zusätzliche Steuervorteile sichern
Grundzulage
Je nach Sparrate gibt’s bis zu 540 € Grundzulage: 50 Cent (bis 360 €) und 25 Cent für jeden weiteren Euro.
Kinderzulage
Bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr – 1 € vom Staat für 1 € Eigenbeitrag
Steuerersparnis
Eigenbeiträge in der Steuererklärung angeben und möglicherweise zusätzliche Steuervorteile sichern
Grundzulage
Je nach Sparrate gibt’s bis zu 540 € Grundzulage: 50 Cent (bis 360 €) und 25 Cent für jeden weiteren Euro.
Kinderzulage
Bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr – 1 € vom Staat für 1 € Eigenbeitrag
Steuerersparnis
Eigenbeiträge in der Steuererklärung angeben und möglicherweise zusätzliche Steuervorteile sichern
Häufig gestellte Fragen
Das neue Altersvorsorge-Reformgesetz will die private Altersvorsorge künftig einfacher und renditestärker machen. Es soll attraktiver werden, kostengünstig und flexibel für das Rentenalter vorzusorgen.
Ab 2027 werden auch Altersvorsorgeverträge, wie z.B. das Altersvorsorgedepot, mit reiner Fonds- oder ETF-Anlage förderfähig sein und die starre 100 % Beitragsgarantie entfällt. Sie können bei der neuen Förderung zwischen drei Produkten mit oder ohne Garantie wählen.
Die Zulagen berechnen sich einfach: sie sind proportional zum selbst gezahlten Beitrag. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr und pro Person. Für diese maximale Förderung sind insgesamt 1.800 € als Eigenbeitrag einzuzahlen.. Dazu kommt noch eine Kinderzulage von jährlich bis zu 300 € pro Kind, die bereits bei einem Eigenbeitrag von jährlichen 300 € erreicht wird. Der Mindesteigenbeitrag pro Jahr liegt bei 120 €.
Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 deutlich erweitert: Selbstständige, Freiberufler und Pflichtversicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk werden ebenfalls gefördert.
Die starre Beitragsgarantie entfällt. Sie können aus vier förderfähigen Produkten wählen: Garantieproduktmit 100 % oder 80 % Garantie, einer Fonds-Police oderDepotlösung ohne Garantie oder einem Standard-Produktohne Garantie.
Höhere Ertragschancen durch Investieren am Kapitalmarkt, zum Beispiel in die Fonds von Deutschlands bester Fondsgesellschaft MEAG sowie einer breiten Auswahl weiterer Fonds und ETFs
Gerade kleine und mittlere Eigenbeiträge werden besonders attraktiv für die Altersvorsorge gefördert.
Staatliche Förderung von bis zu 540 € Grundzulage jährlich und 300 € Kinderzulage pro Kind. Zusätzlich sind Steuervorteile möglich.
Auch junge Menschen, Selbstständige und Freiberufler können profitieren. Junge Sparer sogar besonders: Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres seinen Vertrag abschließt, bekommt einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € on top.
Bisherige Riester-Verträge haben ein Wahlrecht. Sie können wie bisher weitergeführt oder auf die neue Förderung umgestellt werden.
Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr (10 € monatlich)
Auszahlung als lebenslange Rente oder Auszahlplan
Rentenbeginn i.d.R. ab Alter 65 – 70 Jahre.
Eingeschränkt veräußerbar und vererbbar (i.d.R. förderschädlich)
Keine Zusatzversicherungen möglich (z. B. Berufsunfähigkeit, Todesfall)
Die neue geförderte private Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027. Wer von Anfang an von den Zulagen profitieren will, sollte sich rechtzeitig informieren.
In der Ansparphase bietet die neue Förderung zusätzlich auch einen Steuervorteil. Die gesamten jährlichen Einzahlungen in den Vertrag - also die gezahlten Eigenbeiträge und die gewährten Zulagen vom Staat - können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Steuererstattung möglich ist.
Wie bei der bisherigen Riester-Rente sind während der Ansparphase alle Kapitalerträge von der Steuer befreit. Es fällt keine Abgeltungsteuer an.
Während der Auszahlphase werden die Leistungen nachgelagert besteuert. Die Auszahlungen sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Rentenalter niedriger sein kann als im Erwerbsleben. Je nach individueller steuerlicher Situation kann der Vorteil aus der Förderung ganz oder teilweise durch die spätere Besteuerung der Rentenleistungen wieder aufgezehrt werden.
Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag also mit der bisherigen Förderung unverändert weiterlaufen lassen. Sie können Ihren Vertrag zum 1.1.2027 aber auch auf die neue Förderung umstellen. Oder Sie wechseln mit Ihrem Vertrag in eines der neu geförderten Altersvorsorgeprodukte.